Mittwoch, 19. März 2008

Wettbewerb der Rechtsordnungen: Geht es tatsächlich immer nur um Gründer?

In der Diskussion um das MoMiG oder auch allgemein bei Reformfragen des deutschen Gesellschaftsrechts taucht mittlerweile beinahe schlagartig das Argument des Wettbewerbs der Rechtsordnungen auf. Gemeint ist hiermit aber zumeist lediglich ein Wettbewerb um die Gunst der Gründer in allen Mitgliedstaaten. Aufgrund dieser Fokussierung der Reformen auf Gründer bringt Prof. Dr. Horst Eidenmüller in seinem Aufsatz in der ZGR 2007, 168ff. eine in letzter Zeit vernachlässigte Perspektive in die Diskussion ein: Der volkswirtschaftlich wesentlich bedeutsamere Wettbewerb der Rechtsordnungen um bereits (bestehende) etablierte Gesellschaften. Fälle wie etwa die „Air Berlin PLC & Co. KG“ zeigen, dass es sich hierbei um einen tatsächlich längst begonnenen Wettbewerb handelt.
Dieser Wettbewerb ist aber letztlich nur mit gänzlich anderen Reformen und Verbesserungen zu gewinnen, als sie für die sonst so oft herangezogenen "Gründer" von entscheidender Bedeutung sind. Zu Recht führt Eidenmüller denn auch aus, dass Fragen eines niedrigen Mindeststammkapitals oder einer beschleunigten Eintragung von Gesellschaften für diese Unternehmen untergeordnet sind.
Neben dem genannten Wettbewerb um die Gunst der Gründer sollten auch die Bedürfnisse bestehender Unternehmen allein schon aufgrund ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung im Verlauf der Reformdiskussion hinreichend berücksichtigt werden.

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