Donnerstag, 13. März 2008

Reform der Kapitalsicherung und Haftung in der Krise nach dem Regierungsentwurf des MoMiG

Karsten Schmidt entwickelt in seinem Aufsatz in der GmbHR 2007, 1072ff. sechs Leitsätze zu §30 GmbHG-E, §64 GmbHG-E und §15a InsO-E. Der Artikel beschreibt plausibel das Spannungsverhältnis zwischen der Reduzierung von Haftungsrisiken der Gesellschafter und der Verbesserung des Gläubigerschutzes. Schmidt zeigt hierbei auf, dass sich dieser Zielkonflikt nicht ohne Konsequenzen für die Organe der Gesellschaft auflösen lässt. Ab Seite 1076 nimmt Schmidt zu den geplanten Reformen des Kapitalersatzrechtes Stellung und krisitisert hierbei erneut den Wegfall der Rechtsprechungsregeln. Es folgen wichtige Erkenntnisse im Zusammenhang mit den neuen Zahlungsverboten der Geschäftsführung der GmbH. In der Tat stellt sich die Frage, ob die geplante Neuregelung zu einer "Überkompensation" durch Zahlungsverbote führen wird, wie es Schmidt an dieser Stelle prognostiziert.
Der Gesetzgeber sollte die neuen Entwicklungen im Bereich der Existenzvernichtungshaftung und die Unwägbarkeiten der Neufassung des §64 GmbHG-E dazu nutzen, über die Haftungsverschärfung der GmbH-Organe nachzudenken.

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