Freitag, 21. März 2008

GmbH versus Limited - Zur Reform des deutschen GmbH-Rechts

Das Humboldt Forum Recht (Die juristische Internet-Zeitschrift an der Humboldt Universität zu Berlin) veröffentlicht auf ihrer Seite einen Aufsatz von Dr. Volker Lüdemann zu den GmbH-Reformen durch das MoMiG. Hierbei betrachtet der Autor die geplanten Reformen insbesondere im Verhältnis zur englischen private company (Limited). Zu Recht wird hierbei dargelegt, dass in der öffentlichen Wahrnehmung fast immer zwei zentrale Unterschiede der GmbH zu der englischen Rechtsform betont werden: Das geringe Mindestkapitalerfordernis der Limited und das deutlich schnellere und auch einfachere Eintragungsverfahren in England. Der Beitrag konzentriert sich denn auch auf diese beiden Themenbereiche der GmbH-Reform und stellt die geplanten Veränderungen im Bereich der Kapitalaufbringung (insbesondere die Absenkung des Mindeststammkapitals) und die Erleichterung der Unternehmensgründung dar. Der Beitrag befasst sich bewusst nicht mit Fragen der Kapitalerhaltung, gibt aber in den genannten Themenbereichen einen prägnanten Überblick über die Neuregelungen durch das MoMiG und spricht hierbei auch mögliche Konsequenzen der Absenkung des Mindeststammkapitals für die Kapitalausstattung der GmbH und den Gläubigerschutz an.

Tatsächlich scheint vor allem die Frage nach der Höhe des Mindestkapitals bei potentiellen Gründern von überproportionaler Bedeutung zu sein. Gründern erscheint die Möglichkeit, sich eine - angeblich - umfassende Haftungsbeschränkung für lediglich 1 Pfund erkaufen zu können als der entscheidende (und häufig gar als einzig bekannter) Vorteil der Limited. Nicht zuletzt mag dies an der Werbung entsprechender Gründungsagenturen liegen, die auf ihren Internetseiten sehr häufig genau diesen Unterschied zur deutschen Gesellschaft mbH hervorheben. Häufig wird dieser Vorteil der Limited als so groß wahrgenommen, dass die zahlreichen Nachteile, die für deutsche Gründer mit der Entscheidung für die Limited einhergehen können, völlig in den Hintergrund zu treten scheinen. Der zweite, für Gründer besonders interessante Aspekt scheint tatsächlich die Ausgestaltung des Gründungsverfahrens zu sein. Hierbei wird allerdings für viele Gründer nicht unbedingt die Frage der Eintragungsgeschwindigkeit von zentraler Bedeutung sein, sondern die Mitwirkungspflichten des Notars. Auch hier setzt das MoMiG mit dem sog. Gründungsset zu einer (umstrittenen) Deregulierung an. Trotz einiger Jahre des Wettbewerbs zwischen GmbH und Limited stehen im Prinzip die gleichen Überlegungen wie zu Beginn im Fokus der Gründer. Die recht einseitige Wahrnehmung der Vor- und Nachteile der Limited verändert sich nur recht langsam hin zu einer - erforderlichen - umfassenderen Betrachtung dieser Rechtsform.
Dies ist zuerst aus dem Grund problematisch, als das neben den in jüngerer Zeit in der Literatur vermehrt aufgezeigten Nachteilen, auch eine Reihe von Vorteilen der Limited besteht, die in der Diskussion um die beiden Rechtsformen eher selten zur Sprache gebracht werden. An dieser Stelle sei nur die wesentlich einfachere Reglementierung der Gesellschafterfremdfinanzierung oder die erleichterte Anteilsübertragung genannt. Verbesserungen im Eintragungsverfahren und im Bereich des Mindeststammkapitals werden daher für sich nicht genügen, um den Wettbewerb für sich zu entscheiden.

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