Die Reformen des englischen Gesellschaftsrecht durch den Companies Act 2006 schreiten weiter voran. Die nächste Stufe des Inkrafttretens wird am 6. April 2008 erfolgen. Neben Reformen im Bereich des Jahresabschlusses ist für die in Deutschland am meisten anzutreffende private company vor allem die Befreiung von der Pflicht einen company secretary zu stellen von Interesse. Der secretary - ein dem deutschen Gesellschaftsrecht eher fremdes Organ - muss ab dem genannten Datum nicht mehr bestellt werden. Bestehende Gesellschaften haben die Möglichkeit ihren secretary abzuberufen, sofern ihre Satzung nicht die zwingende Einsetzung eines solchen erforderlich macht.
Dies wird auch Konsequenzen für den Markt der Gründungsagenturen für Limiteds haben, denn derzeit wird der secretary für fast alle dieser Gesellschaften in Deutschland für die Zahlung einer Jahresgebühr von diesen gestellt.
Für weitere Informationen: Informationsseite des englischen Companies House
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