Das Bundesministerium der Justiz geht mittlerweile selbst davon aus, dass das MoMiG erst im dritten Quartal diesen Jahres in Kraft treten werde.
Aufgrund der noch ausstehenden abschließenden Beratung in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages, der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag und des „zweiten Durchgangs“ der Reform im Bundesrat erscheint ein Inkrafttreten(wie zunächst vielfach geäußert) im ersten Halbjahr tatsächlich nicht mehr realisierbar.
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