Peter Ulmer setzt sich in ZIP 2008, 45ff. kritisch mit einigen Deregulierungsvorschlägen des MoMiG auseinander. Neben der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Reformvorschlägen zur GmbH-Mustersatzung (§2 Abs.1, §53 Abs.2 Satz 2 GmbHG-E), der verdeckten Sacheinlage (§19 Abs.4 GmbHG-E) und dem Hin- und Herzahlen von Bareinlagen (§8 Abs.2 Satz 2 GmbHG-E) regt der Verfasser aber vor allem das Nachdenken über die Reformen aus rechtssystematischer Sicht an. Neben einer Vielzahl inhaltlicher Stellungnahmen zum MoMiG erscheint es tatsächlich angebracht, anhand der Entwicklung des MoMiG über ein neues "Symptom" - wie es Ulmer nennt - nachzudenken: Der Ansatz des Gesetzgebers, unter starkem Reformdruck, eine wohletablierte Rechtsprechung aus den Angeln zu heben. Mit anderen Worten bringt das Ziel der Deregulierung die Gefahr mit sich, dass unter Missachtung dogmatischer Stimmigkeit, letztlich nicht die erstrebte Vereinfachung erreicht wird, sondern ein in sich widersprüchliches und damit wenig konkurrenzfähiges Gesellschaftsrecht.
Ulmer selbst macht diese Gedanken nicht zum zentralen Thema seines Beitrages, dennoch sollten die genannten Aspekte bei der weiteren Entwicklung des MoMiG nicht außen vor gelassen werden.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen