Unter dem o.g. Titel hat RA Dr. Schindler einige kritische Punkte des MoMiG-Regierungsentwurfs bezüglich der Darlehensfinanzierung untersucht. Neben der in der Literatur bereits vielfach diskutierten Frage der Anfechtungsfrist zurückgewährter Darlehen, sieht er vor allem in der unterschiedslosen Anfechtbarkeit sämtlicher Gesellschafterdarlehen (im Falle der Insolvenz) eine Haftungsverschärfung seitens der Gesellschafter. Durch die Gleichstellung des Gesellschafters mit Drittgläubigern sieht der Verfasser eine Reduzierung des Gläubigerschutzes außerhalb des Insolvenzverfahrens.
Quelle: Schindler Boltze Rechtsanwälte
Ein lesenswerter Beitrag, der die teils erheblichen Veränderungen durch das MoMiG in den genannten Konstellationen deutlich macht. Bezüglich der Anfechtbarkeit sämtlicher Gesellschafterdarlehen im Insolvenzfall ist freilich die - nach Aufassung des BGH unwiderleglich ausgestaltete - Vermutung von Bedeutung, dass ein kapitalersetzendes Darlehen zum Zeitpunkt seiner Rückzahlung stets kapitalersetzend gewesen ist, sofern es innerhalb der Jahresfrist zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt. Aufgrund dieser Rechtsprechung wird sich die geplante Änderung in den typischen Konstellationen als weniger einschneidend erweisen.
Bezüglich der Anfechtungsfristen reicht das Meinungsspektrum der Empfehlungen an den Gesetzgeber mittlerweile von einem bis zu fünf Jahren.
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