Mittwoch, 6. Januar 2010

Unternehmergesellschaft: Umfrage der IHK Bonn/Rhein-Sieg unter Gründern

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg hat die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage unter Gründern zur neuen Unternehmergesellschaft (UG) veröffentlicht.
"Die Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist sowohl von Gründerseite als auch von Kundenseite gut angenommen worden", heißt es dort. Weiter hätten zwei Drittel der Gründer die UG einer GmbH vorgezogen, ein Drittel habe sie als Alternative zur Limited gewählt.

Interessant sind vor allem auch die Ergebnisse zum Gründungsverfahren: 60 Prozent der Gründer haben die neue Mustersatzung verwendet. Damit ist das angestrebte Ziel des Gesetzgebers, potentiellen Gründern eine schnelle und einfache Gründungsmöglichkeit durch eine Mustersatzung zu ermöglichen, offenbar erreicht worden. Allerdings steht zu befürchten, dass dieser vermeintlich leichtere Weg oftmals nicht die beste Wahl aus Perspektive der Gesellschafter ist. Das Musterprotokoll regelt nur sehr fragmentarisch die Rechtsbeziehungen zwischen den einzelnen Gesellschaftern und so bleiben - an den konkreten Bedürfnissen ausgerichtete - wichtige Vereinbarungen außen vor. Ein individueller Gesellschaftsvertrag kann für die nötige Rechtssicherheit und Transparenz zwischen den Gesellschaftern sorgen, die bei sonstigen schuldrechtlichen Vereinbarungen untereinander sehr häufig nicht gegeben ist.

Die überweigende Zahl der Gründer verlässt sich bei der Gründung der UG nicht auf sich selbst, laut der Umfrage habe in über 70 Prozent der Fälle eine notarielle Beratung stattgefunden.

Ebenfalls hat die Umfrage zu dem Ergebnis geführt, dass immerhin ein Drittel der Befragten von Vorbehalten seitens des Rechtsverkehrs gegenüber der neuen Rechtsform zu berichten weiß. Dies überrascht nicht, denn es war zu erwarten, dass die Akzeptanz der UG - gerade bei bei Banken - nicht wesentlich besser sein würde als die englischen Ltd.

Ein weiterer Befund spricht für das neue gesetzgeberische Konzept des "Ansparens" von Kapital bis auf das erforderliche Mindeststammkapital der "regulären" GmbH: "Fast 90 Prozent aller befragten Gründer planen eine Umwandlung zur GmbH, wenn sie das dafür notwendige Stammkapital von 25.000 Euro angespart haben."

Quelle: IHK Bonn/Rhein-Sieg


Keine Kommentare:

 
;