Sonntag, 21. Februar 2010

Recht der Gesellschafterdarlehen in Polen

In der aktuellen Ausgabe der WiRO (Wirtschaft und Recht in Osteuropa) befasst sich Rechtsanwalt Maciej Miedziejko unter dem Titel "Gesellschafterdarlehen im polnischen Gesellschaftsrecht" auf S. 41 ff. mit den rechtlichen Konsequenzen der Gesellschafterfremdfinanzierung.

Der Autor zeigt zunächst Unterschiede und Gemeinsamkeiten der deutschen §§ 32a, 32b GmbHG und des polnischen Art. 14 § 3 des polnischen Gesetzes über die Handelsgesellschaften auf. Anders als - bislang - das deutsche Recht, hat sich der polnische Gesetzgeber von Beginn an für eine rechtsformübergreifende Erfassung von Gesellschafterdarlehen entschieden. So richtet sich Art. 14 § 3 nicht nur an die GmbH sondern auch an die polnische Aktiengesellschaft. Weitere Unterschiede bestehen hinsichtlich des Adressatenkreises und der Tatsache, dass der polnische Gesetzgeber nur Darlehen und nicht vergleichbare Rechtshandlungen einer Sonderbehandlung unterzieht.
Sodann untersucht der Autor anhand kritischer Fallgruppen (Zahlung des Darlehens nach Eintritt der Insolvenz, Rückgewähr bereits gezahlter Darlehen, Einbeziehung Dritter etc.) die in der polnischen Praxis relevanten Streitfragen. Insbesondere wird das Problem der Privilegierung anderer - von der gesetzlichen Regelung in Art. 14 § 3 nicht erfasster - Finanzierungsinstrumente dargelegt und nachvollziehbar für eine Erfassung wirtschaftlich vergleichbarer Finanzierungsarten plädiert. Ein Problempunkt der seit jeher auch im deutschen Recht kritisch diskutiert wurde und nunmehr trotz der (teilweisen) gesetzlichen Regelung in § 135 Abs. 3 InsO weiterhin im Fluss ist.

Ein lesenswerter Beitrag der einmal mehr zeigt, dass die Problempunkte der Sonderbehandlung von Gesellschafterdarlehen in ähnlicher Weise auch in anderen Jurisdiktionen diskutiert werden.

Bezüglich einiger der Streitfragen, die im Rahmen der kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung auftauchen, ist zudem kürzlich ein neuer Aufsatz in der GmbHR 2010, S. 179 ff. erschienen.

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