Dienstag, 29. Dezember 2009

Überblick 1 Jahr MoMiG

Nach einem Jahr MoMiG gibt Thomas Wachter in Status Recht einen prägnanten Überblick über einige der Streitfragen, mit denen sich die Rechtsprechung bereits auseinandergesetzt hat. Neben den umstrittenen Fragen im Bereich der Vertretungsregelung im neuen Musterprotokoll wird auf die Gesellschafterliste (Nummerierung, Form, Unterschrift, Ausgestaltung der Notarbescheinigung) und die Anforderungen an Geschäftsführer (Inhalt der Versicherungen bei der Handelsregisteranmeldung, Aufführung von Bestellungshindernissen) sowie Fragen der inländischen Geschäftsanschrift eingegangen. Ein lesenswerter Artikel um sich in der bereits ergangenen Rechtsprechung zu orientieren.

Quelle: SR (Heft 11) "1 Jahr MoMiG - eine Erfolgsgeschichte?!"


Nicht in dem Artikel angesprochen, aber ebenfalls von großer Bedeutung, sind die neuen Auslegungsfragen im Rahmen des § 64 GmbHG. Mit diesen setzt Ulrich Haas sich in der jetzt erschienenen ersten Ausgabe der GmbHR 2010 detailliert auseinander (S. 1 - 8). Er erörtert insbesondere wie sich die - umstrittene - Frage des Entstehungszeitpunktes eine Anspruchs aus § 64 Satz 1 oder auch aus Satz 3 auf die Praxis auswirken. Bei den Auswirkungen dieser Frage auf Insolvenzverfahren über das Vermögen von Auslandsgesellschaften wird hierbei nachvollziehbar zwischen der Zuständigkeit und Fragen des anwendbaren Rechts unterschieden. Weiter wird auf die umstrittenen Fragen des Zahlungsbegriffs eingegangen und hinterfragt inwieweit sich verbleibende Lücken etwas durch Anwendung des Deliktsrechts schließen lassen.

Ein toller Beitrag zu den schwierigen Fragen des § 64 GmbHG in seiner neuen Fassung. Auch im Rahmen der Finanzierung mittels Gesellschafterdarlehen nimmt diese Norm eine zentrale Rolle ein, da sie anders als die neue Fassung des § 30 Abs. 1 GmbHG in der Lage ist, Auszahlungen an Gesellschafter zu verhindern (§ 64 Satz 3 GmbHG) wenn diese ihre Darlehensforderung geltend machen wollen. Der praktische Anwendungsbereich des § 64 GmbHG ist daher auch für die Frage wichtig, inwieweit Gesellschafter trotz Bestehens eines Rückzahlungsanspruchs auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens nicht befriedigt werden dürfen.

Quelle: "Aktuelle Fragen zur Krisenhaftung des GmbH-Geschäftsführers nach § 64 GmbHG" in: GmbHR 2010, 1ff.

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