Grund für diese Anfrage waren Berichte von den Wirtschaftsverbänden, welche von einer Verunsicherung der Interessierten an der Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) berichteten. Wesentliche Umsetzungsschritte des MoMiG zur Ausgestaltung der neuen Gesellschaftsform seien noch unklar.
Die Bundesregierung hat hier (BT-Drucks. 16/10739) zu den einzelnen Fragen Stellung bezogen. Wie bereits berichtet, bestehen entgegen der Anfrage keine Unsicherheiten bezüglich der aufgeworfenen Fragen der Unternehmergesellschaft. Die UG stellt keine eigenständige neue Rechtsform in Deutschland dar, sondern lediglich eine besondere Variante der GmbH. Dies hat die Antwort der Bundesregierung nochmals deutlich betont.
Bezüglich der in der Anfrage erneut angesprochenen Notarkosten empfehle ich noch den Aufsatz von:
Sikora/Regler/Tiedtke: Die Auswirkungen des MoMiG auf die Notarkosten, MittBayNot 2008, 437ff.
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