Samstag, 14. Juni 2008

Neueste Änderungen MoMiG: Mindeststammkapital und Nutzungsüberlassung

In den letzten Wochen wurde bereits deutlich, dass es in wichtigen Punkten nicht bei den im Regierungsentwurf des MoMiG gefundenen Lösungen bleiben wird. Nun hat sich Prof. Dr. Ulrich Seibert (Bundesministerium der Justiz) im Rahmen der Veranstaltung Forum Unternehmensrecht am 11.06.2008 - Aktuelle Entwicklungen im Aktien- und GmbH-Recht zu den neuesten Veränderungen geäußert. Es bestätigt sich zunehmend der Eindruck, dass auf den letzten Metern nun zum Teil doch noch erstaunliche Modifizierungen vorgenommen werden sollen.

Zunächst zum weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens: Prof. Seibert bestätigte, dass am 18.Juni 2008 eine abschließende Anhörung im Rechtsausschuss stattfinden werde, die zweite und dritte Lesung im Bundestag folge am 26. Juni 2008 und der zweite Durchgang im Bundesrat dann erst nach der Sommerpause im September 2008.

Mindeststammkapital:
Es scheint nun tatsächlich dabei zu bleiben, dass das Mindeststammkapital nicht herabgesetzt wird. Aus dem Vortrag von Prof. Seibert wurde deutlich, dass die Absenkung auf 10.000 Euro aus Angst vor Reputationsverlusten unterbleiben wird. Diese Ängste sollen in besonderem Maße von Seiten des Mittelstandes geäußert worden sein. Das Erfordernis des Mindeststammkapitals in dieser Höhe soll demnach als Seriösitätsgarantie dienen und die GmbH - stärker als nach dem Regierungsentwurf - von der Unternehmergesellschaft distanzieren. Ob diese Überlegungen tatsächlich die Beibehaltung rechtfertigen können, erscheint mit dieser Begründung allerdings zweifelhaft, ist der Gedanke des "Images" der deutschen GmbH letztlich nur ein Faktor, der bei der Festsetzung der Höhe des Mindeststammkapitals eine Rolle spielen sollte.

Insolvenzrechtliche Themen:
Besonders überraschend sind die geplanten Änderungen bezüglich der ehemaligen eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung. War der Gesetzgeber - entgegen starker Kritik aus der Literatur - bisher bestrebt, dieses Rechtsinstitut gänzlich abzuschaffen, wird nun eine gesetzliche Regelung angestrebt. Hierfür soll die entsprechende österreichische Regelung als Vorbild herangezogen werden. Im Ergebnis soll eine weitere Pflicht zur Nutzungsüberlassung für die Dauer eines Jahres geschaffen werden. Weitere Veränderungen betreffen die Fassung des §19 InsO.
Insgesamt verwundert es, dass "auf den letzten Metern" der Reform noch derart grundlegende Veränderungen vorgenommen werden sollen. Die Auswirkungen lassen sich mangels weiterer Informationen allerdings noch nicht absehen und so fällt derzeit auch eine Würdigung schwer. Es verbleibt zu hoffen, dass sich der Gesetzgeber mit den Bedenken der Literatur hinreichend auseinandersetzt.

Quelle:
Videoaufzeichnung der Rede von Prof. Seibert (unterstützt nur den Internet Explorer)
Eine Zusammenfassung findet sich hier (Wiss. Mit. Dr. Jutta Lommatzsch)



1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Ich persönlich halte es für richtig dass das Mindeststammkapital bei einer GmbH bei 10.000 bleibt. Wer diese Summe nicht aufbringen kann der kann sich ja für andere Unternehmensforen entscheiden.

 
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