Donnerstag, 5. Juni 2008

Bleibt das Stammkapital der GmbH auch nach dem MoMiG bei 25.000 Euro?

Nachdem über längere Zeit nicht viel über die gesetzgeberischen Aktivitäten auf dem Gebiet des MoMiG zu berichten war, gibt es nun möglicherweise eine überraschende Veränderung: Status Recht berichtet in seiner aktuellen Ausgabe davon, dass der Bundestags-Rechtsausschuss vermutlich folgende Änderungen beschließen werde:

  • Beibehaltung des Mindeststammkapitals bei 25.000 € wegen Einführung der Unternehmergesellschaft mbH
  • Streichung der elektronischen Gründungsmöglichkeit mit amtlicher Mustersatzung; stattdessen notariell beurkundetes Gründungsprotokoll (Kosten?)
  • "Anrechnungslösung" bei verdeckter Sacheinlage
In anderen blogs ist denn auch schon die Rede von einem Scheitern der deutschen GmbH- Reform (GmbHRecht.at, RA Dr. Lukas Fantur)

Auch wenn die Höhe des gesetzlichen Mindeststammkapitals nicht die einzig wichtige Reform des MoMiG darstellt, so es aber doch die Veränderung auf die wohl die meisten potentiellen Gründer zu warten scheinen. Sollte die Absenkung auf 10.000 Euro tatsählich nicht erfolgen, so wird dies die Nachfrage nach der Unternehmergesellschaft (UG) voraussichtlich deutlich erhöhen. Auch die lang herbeigesehnte elektronische Gründung, bisher als deutlicher Nachteil der GmbH gegenüber der Limited gewertet, scheint wieder Zweifel hervorzurufen. Man darf also gespannt sein, was von dem Regierungsentwurf des MoMiG letztendlich übrig bleiben wird. Auch als ziemlich sicher einzuordnende Modifikationen stehen nun scheinbar doch wieder im Zentrum der Diskussion.

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