Dienstag, 28. Oktober 2008

Inkrafttreten des MoMiG am 1.11.2008

Heute wurde das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) im Gesetzesblatt verkündet. Gemäß Artikel 25 des Gesetzes wird das MoMiG damit am 1.11.2008 in Kraft treten. Somit findet ein bereits im Jahr 2005 mit der geplanten Abschaffung des Mindeststammkapitals begonnenes Gesetzgebungsverfahren seinen Abschluss.

siehe: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008, Teil I Nr. 48

Für Verfahren, die vor Inkrafttreten des MoMiG eröffnet wurden, verbleibt es bei den bis dahin anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (Art. 103d EGInsO). Vereinzelt wird aber angenommen, dass zumindest die gesetzliche Neuregelung der Nutzungsüberlassung bereits ab Inkrafttreten des MoMiG anwendbar sein solle (Holzer, ZVI 2008, 374).

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