Update: Anhand der Vorschau zur 847. Plenarsitzung des Bundesrates lässt sich ablesen, dass der Rechtsausschuss empfiehlt, das Gesetz durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren zu billigen. Es scheint damit - voraussichtlich - keine weiteren Verzögerungen des Inkrafttretens des MoMiG zu geben.
Quelle: Vorschau des BundesratesGesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
Drucksache 615/08
Das Gesetz will die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung stärken. Existenzgründungen sind zukünftig einfacher und Registereintragungen schneller möglich. Erschwert wird dagegen die missbräuchliche Abwicklung angeschlagener oder zahlungsunfähiger Gesellschaften durch "Firmenbestatter".
Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung in einer neuen Fassung beschlossen und dabei zahlreiche Anregungen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom Juli letzten Jahres aufgegriffen. So wurden die Passagen zur vereinfachten Gesellschaftsgründung verändert, ebenso zur verdeckten Sacheinlage. Anstelle der von den Ländern kritisierten Mustersatzung sieht das Gesetz nunmehr für Standardfälle ein beurkundetes Gründungsprotokoll vor. Es bleibt bei der Höhe des Mindestkapitals von 25.000 Euro für die "klassische" GmbH. Neu ist die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung in Form des genehmigten Kapitals. Das Eigenkapitalersatzrecht in der Insolvenzordnung wird um Regelungen zur eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung ergänzt.
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