Samstag, 20. September 2008

MoMiG: GmbH-Reform passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat gestern das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) gebilligt. Wie anzunehmen war (siehe vorherige Meldung), wurde kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Damit wird das MoMiG keine Änderungen mehr erfahren und in der Fassung des Rechtsausschusses, wie sie der Bundestag am 26. Juni 2008 beschlossen hatte, Gesetz werden. Dies wird - wie etwa Prof. Noack in seinem Blog vermutet - möglicherweise bereits der 1.11.2008 sein.
Damit wird es auch zu keinen weiteren Verzögerungen mehr kommen, was angesichts der Dauer des Gesetzgebungsverfahren erfreulich ist. Zugleich sind damit aber auch zahlreiche - bedeutsame - Vorschläge zum Regierungsentwurf leider nicht mehr aufgegriffen worden. Im Bereich des ehemaligen Kapitalersatzrechtes bleiben damit neben vielen positiven Modifizierungen auch eine Reihe von Unstimmigkeiten bestehen. Weiter bleibt abzuwarten, wie sich das neue Recht in die europäischen Grundfreiheiten einfügen wird und das Ziel der Erfassung von Auslandsgesellschaften damit in der Praxis tatsächlich erreicht werden kann.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates

siehe auch: Unternehmensrechtliche Notizen (Prof. Noack)
Unternehmensjurist.de

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