Nach dem Beschluss des MoMiG im Bundestag gibt es in der aktuellen Ausgabe "Status Recht" (Heft 7) erste Stellungnahmen zu den neuesten Veränderungen.
Prof. Dr. Ulrich Noack (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) äußert sich unter dem Titel MoMiG - Ende gut, alles gut? zu der Neuregelung der Finanzverfassung der GmbH. Neben den Neuerungen betreffend die Sacheinlage, spricht er die Nutzungsüberlassung, die Bilanzierung von Gesellschafterdarlehen und die Mitwirkung der Notare bei Anteilsverkauf und Gründung der neuen Unternehmergesellschaft an.
Zu Recht weist er hierbei in Zusammenhang mit der Neufassung des §19 Abs.2 InsO darauf hin, dass die vom Gesetzgeber jetzt offenkundig als eines der Hauptargumente herangezogene "Warnfunktion" der Passivierung nicht entscheidend sei. In der Tat ist diese Funktion der Passivierung in der Praxis durchaus wünschenswert und wird daher auch von Befürwortern der Passivierungspflicht häufig als Argument herangezogen, von zentraler Bedeutung ist sie indes nicht. So dreht sich denn auch die Diskussion in der Literatur hauptsächlich um die Frage der Schutzbedürftigkeit der Gesellschaftsgläubiger und den richtigen Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung. Diese Aspekte sind für die Neufassung des §19 InsO sowohl aus rechtlicher als auch aus ökonomischer Perspektive von entscheidender Bedeutung. Zumindest im Ergebnis vermag die Neuregelung allerdings zu überzeugen.
Weitere Artikel zum MoMiG in der Ausgabe sind:
GmbH-Reform: Insgesamt noch kleine Änderungen - insgesamt eine "kleine Revolution"?
und
Zum GmbH-Reformfinale
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