Nachdem das MoMiG zunächst zu Beginn des Jahres 2008 in Kraft treten sollte, war nun längere Zeit das dritte Quartel diesen Jahres als Ziel angepeilt. Nicht ganz überraschend hält der Gesetzgeber diesen Termin nicht mehr für haltbar und geht nun von einem Inkrafttreten des MoMiG zu Beginn des vierten Quartals 2008 aus.
Quelle: Stand des Gesetzgebungsverfahrens (Bundesministerium der Justiz).
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