Freitag, 18. April 2008

Modernising the German GmbH (MoMiG)

Das Cambridge Journal EBOR (European Business Oragnization Law Review) hat einen Artikel von Ulrich Noack und Michael Beurskens mit dem Titel "Modernising the German GmbH – Mere Window Dressing or Fundamental Redesign?" veröffentlicht, der das MoMiG einmal aus einer etwas anderen Perspektive beleuchtet. Ausgehend von einem interessanten Vergleich der heutigen Konkurrenzsituation mit der des Jahres 1892 erfolgt eine Auseinandersetzung mit den einzelnen Reformen des MoMiG mit Fokussierung auf die Frage der künftigen Wettbewerbsfähigkeit der GmbH. Ein lesenswerter Artikel, der besonders schön das Spannungsfeld des MoMiG zwischen Reformen, Wettbewerb und Tradition des deutschen Gesellschaftsrechts aufzeigt.

Abstract:
Even though the GmbH is an established legal entity that has remained (largely) unchanged for over a century, recent abuses and the pressure of foreign competition has caused the German government to propose significant changes. While not opting for a fundamental and groundbreaking reform, it has put forward a number of smaller modifications that will change the face of the GmbH.

Quelle: Cambridge Journals Online

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich habe ein paar Fragen zu MoMiG:

1. Wann ist zu erwarten das MoMiG eingeführt wird?

2. Erwarten Sie einen Einbruch der Limited-Gründungen in Deutschland wegen MoMiG? Mit anderen Worten: Werden UGs und neue GmbH-Regel die Nachfrage nach britischen Limiteds deutlich senken?

3. Ist die Rechstlage für UGs klar genug um eine schnelle Einführung durchführen zu können?

Danke im Voraus für die Antworte! (Vielleicht gibt es keine klare Antworte aber Ihr Bauchgefühl würde mich auch interessieren)
/Daniel H (Schweden)

Dennis A. hat gesagt…

Hallo Daniel,

zu Ihren Fragen:

1. Solange der Gesetzgeber nichts Gegenteiliges verlauten lässt, gehe auch ich davon aus, dass der Termin drittes Quartal 2008 noch realisierbar ist. Ich halte es allerdings auch für möglich, dass sich der Termin nochmals nach hinten verschieben wird.

2. Zunächst möchte ich bezüglich des "Booms" der englischen Limited vorweg sagen, dass die teilweise angebenen Zahlen zu den Gründungen nicht hinreichend belegbar sind und oftmals zu hoch angegeben werden. Zweitens sollte man nicht vergessen, dass viele Limited-Gründer gar keine deutsche GmbH gründen wollen, d.h. sie haben nicht anstatt einer GmbH die Ltd. gewählt. Das erkennt man daran, dass nicht nur die Zahlen der Limitedgründungen steigen, sondern auch die der GmbH.
Ich denke besonders die UG wird für potentielle Gründer eine Alternative darstellen. Zumindest für diejenigen, die die Ltd. hauptsächlich wegen dem aus ihrer Sicht zu hohen Mindeststammkapital der GmbH vorziehen würden. Da bei der UG eine Thesaurierungspflicht besteht, ist sie aber aus Sicht dieser Gründer kein vollwertiger Ersatz. Unverändert attraktiv wird sie für die Gründer bleiben, welche die Ltd. nicht aufgrund ihres niedrigen Stammkapitals sondern aufgrund ihre sonstigen Vorzüge wählen würden. Die Ltd. wird daher einen Anwendungsbereich behalten, der aber gerade im Bereich der "Frisör XY Ltd. von nebenan" deutlich abnehmen wird.

3. Unabhängig von aller Kritik steht ja der Regierungsentwurf auch bezüglich der UG. So der Gesetzgeber denn will steht einer Einführung nichts im Wege.

 
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